Warum für Musik bezahlen, wenn man sie sich kostenlos holen kann? Eine Antwort: Sonst muss man vielleicht vor Gericht.
Gestern Mittag im Amtsgericht München, 8. Stock, Raum B800. Vier Holztische. Ein Richter sitzt leicht erhöht. Rechts die Kläger: SonyMusic vertreten durch zwei Anwältinnen der Kanzlei Waldorf Frommer. Die Kanzlei ist bekannt dafür, dass sie gezielt Filesharer abmahnt. Links sitzt der Beklagte– ein junger Typ in Chucks, Jeans und lässigem Pullover – neben ihm sein Anwalt von der Kanzlei Wachs. Es geht um eine Abmahnung wegen Filesharing.
Vor Gericht wegen Filesharing
Der Beklagte soll ein Hörbuch von Mario Barth illegal heruntergeladen haben, und zwar am 28. September 2007 über die Tauschbörse edonkey. Das ist zwar schon mehr als vier Jahre her, aber jetzt landet der Fall doch noch vor Gericht. Sonst würde er verjähren. Im Raum stehen 700 Euro Schadensersatz und rund 670 Euro Anwaltsgebühren.
In den nächsten 30 Minuten spielt sich ein Schauspiel ab – nach festem Drehbuch. Die ganz normale Absurdität deutscher Filesharing-Verfahren: Weil Richter und Anwälte schon wissen, wie der Fall ausgeht. Weil sich Richter und Anwälte seit langem kennen. Heute ist das schon die siebte Anhörung wegen Filesharing – allein vorm Amtsgericht München. 1400 Klagen liegen dort vor, das Amtsgericht musste sogar eine halbe Stelle schaffen, um das zu bewältigen. (Pressemitteilung)
Verhandlung nach Drehbuch
Der Beklagte bestreitet, das Hörbuch heruntergeladen zu haben. Er sei im Urlaub gewesen. Zum Beweis liefert er eine Kopie seines Dienstplans. Seinen Laptop habe er mitgenommen. Wieso wurde trotzdem die IP-Adresse seines Anschlusses erfasst? Darauf weiß er keine Antwort. Der Richter will es genau wissen: Wie sicher war sein W-LAN? Wie sicher war das Passwort?
Diese Fragen sind wichtig, denn auch wenn er selbst nichts heruntergeladen hat, kann man ihn dafür zur Verantwortung ziehen, wenn sein Webzugang nicht ausreichend geschützt war. Der Beklagte bleibt dabei: Er kann sich nicht vorstellen, dass sich jemand über seinen Zugang eingeloggt hat. Also steht Aussage gegen Aussage. Da ist die technische Auswertung, die besagt, von seiner IP-Adresse wurde heruntergeladen. Und da ist seine Aussage: Nein, das war weder ich, noch jemand anders.
Alle verdienen, außer der Beklagte
Jetzt müsste das Gericht eigentlich um die Wahrheit ringen. Aber soweit kommt es nicht. Um herauszufinden, ob vielleicht das Tracking-Tool zur Ermittlung der IP-Adresse fehlerhaft ist, dazu müsste man in die Beweisaufnahme gehen. Der Richter warnt den Beklagten vorsichtig, eine Beweisaufnahme kostet mehrere tausend Euro. Der Beklagte schreckt zurück.
Am Ende steht eine gütliche Einigung – eine Art Deal: Die Kläger verzichten auf einen Teil ihrer Forderung, dafür zahlt der Beklagte. 856 Euro Strafe plus Anwaltskosten. Hätte der Beklagte gleich gezahlt, wäre ihn das nicht so viel teurer gekommen. Zumal er extra 700 km für den Gerichtstermin anreisen musste. Eigentlich wohnt er auf der Nordsee-Insel Juist.
Am Ende verdienen alle: Die Abmahn-Kanzlei, Sony Music, der Anwalt des Beklagten. Nur der Beklagte hat viel Geld verloren. Nach der Verhandlung will er nicht mehr mit mir reden, zu groß ist seine Enttäuschung über die Justiz. Und für mich bleiben erstmal wahnsinnig viele Fragen. Die vielleicht Wichtigste: „Wie viel von dem Strafgeld erhält jetzt eigentlich der Künstler?“



