2011
Dez
8

Die Frage // Warum soll ich noch für Musik bezahlen?

avatar Michael

Warum für Musik bezahlen, wenn man sie sich kostenlos holen kann? Eine Antwort: Sonst muss man vielleicht vor Gericht.

Gestern Mittag im Amtsgericht München, 8. Stock, Raum B800. Vier Holztische. Ein Richter sitzt leicht erhöht. Rechts die Kläger: SonyMusic vertreten durch zwei Anwältinnen der Kanzlei Waldorf Frommer. Die Kanzlei ist bekannt dafür, dass sie gezielt Filesharer abmahnt. Links sitzt der Beklagte– ein junger Typ in Chucks, Jeans und lässigem Pullover – neben ihm sein Anwalt von der Kanzlei Wachs. Es geht um eine Abmahnung wegen Filesharing.

Vor Gericht wegen Filesharing

Der Beklagte soll ein Hörbuch von Mario Barth illegal heruntergeladen haben, und zwar am 28. September 2007 über die Tauschbörse edonkey. Das ist zwar schon mehr als vier Jahre her, aber jetzt landet der Fall doch noch vor Gericht. Sonst würde er verjähren. Im Raum stehen 700 Euro Schadensersatz und rund 670 Euro Anwaltsgebühren.
In den nächsten 30 Minuten spielt sich ein Schauspiel ab – nach festem Drehbuch. Die ganz normale Absurdität deutscher Filesharing-Verfahren: Weil Richter und Anwälte schon wissen, wie der Fall ausgeht. Weil sich Richter und Anwälte seit langem kennen. Heute ist das schon die siebte Anhörung wegen Filesharing – allein vorm Amtsgericht München. 1400 Klagen liegen dort vor, das Amtsgericht musste sogar eine halbe Stelle schaffen, um das zu bewältigen. (Pressemitteilung)

Verhandlung nach Drehbuch

Der Beklagte bestreitet, das Hörbuch heruntergeladen zu haben. Er sei im Urlaub gewesen. Zum Beweis liefert er eine Kopie seines Dienstplans. Seinen Laptop habe er mitgenommen. Wieso wurde trotzdem die IP-Adresse seines Anschlusses erfasst? Darauf weiß er keine Antwort. Der Richter will es genau wissen: Wie sicher war sein W-LAN? Wie sicher war das Passwort?
Diese Fragen sind wichtig, denn auch wenn er selbst nichts heruntergeladen hat, kann man ihn dafür zur Verantwortung ziehen, wenn sein Webzugang nicht ausreichend geschützt war. Der Beklagte bleibt dabei: Er kann sich nicht vorstellen, dass sich jemand über seinen Zugang eingeloggt hat. Also steht Aussage gegen Aussage. Da ist die technische Auswertung, die besagt, von seiner IP-Adresse wurde heruntergeladen. Und da ist seine Aussage: Nein, das war weder ich, noch jemand anders.

Alle verdienen, außer der Beklagte

Jetzt müsste das Gericht eigentlich um die Wahrheit ringen. Aber soweit kommt es nicht. Um herauszufinden, ob vielleicht das Tracking-Tool zur Ermittlung der IP-Adresse fehlerhaft ist, dazu müsste man in die Beweisaufnahme gehen. Der Richter warnt den Beklagten vorsichtig, eine Beweisaufnahme kostet mehrere tausend Euro. Der Beklagte schreckt zurück.

Am Ende steht eine gütliche Einigung – eine Art Deal: Die Kläger verzichten auf einen Teil ihrer Forderung, dafür zahlt der Beklagte. 856 Euro Strafe plus Anwaltskosten. Hätte der Beklagte gleich gezahlt, wäre ihn das nicht so viel teurer gekommen. Zumal er extra 700 km für den Gerichtstermin anreisen musste. Eigentlich wohnt er auf der Nordsee-Insel Juist.

Am Ende verdienen alle: Die Abmahn-Kanzlei, Sony Music, der Anwalt des Beklagten. Nur der Beklagte hat viel Geld verloren. Nach der Verhandlung will er nicht mehr mit mir reden, zu groß ist seine Enttäuschung über die Justiz. Und für mich bleiben erstmal wahnsinnig viele Fragen. Die vielleicht Wichtigste: „Wie viel von dem Strafgeld erhält jetzt eigentlich der Künstler?“

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8 Kommentare zu „Die Frage // Warum soll ich noch für Musik bezahlen?“

  1. avatar Heintsch sagt:

    Hallo on3-Team,

    dieser Gerichtsbericht ist leider Alltag an deutschen Gerichten. Gerade auch das AG München lässt sich – nur – von der vermuteten Täterhaftung des BGH (Sommer unseres Leben) leiten, ist auf einen schnellen Abschluss bedacht, und wenn es kompliziert wird, bringt man die unabhängigen, von Gericht bestellten Gutachten ins Rennen mit dem Hinweis, das der Verlierer dieses zahlt und bis 5.000 Euro kosten kann. Die Vertreter der Abmahner warten mit fadenscheinigen eidesstattlichen Versicherungen auf, die auf einem Indiz beruhen einer IP-Adresse, die selbst vielerlei Fehlerquellen unterliegt (vgl. etwa den Aufsatz von Diplom-Informatiker Holger Morgenstern: “Zuverlässigkeit von IP-Adressen-Ermittlungssoftware”, CR 2011, 203). Der Beklagte, der meist nicht einmal der wahre Verursacher als Anschlussinhaber ist, soll aber jetzt beweisen, wo er zum Tatzeitpunkt (was meistens geraume Zeit zurückliegt) war und jemanden benennen, wenn er selbst nicht infrage kommt. Geschieht dieses nicht, ist man grundsätzlich schuldig und Störer. Das gleiche passiert noch in Hamburg und Köln. In Köln noch perfider, da hier jeder Beklagte grundsätzlich Störer und Täter ist und für horrend hohe Streitwerte die Kosten begleicht.

    Was in puncto Filesharing-Klageverfahren in Deutschland derzeit passiert ist nicht mehr grenzwertig, sondern nicht mehr rechtlich zu rechtfertigen.

    Der Bericht ist objektiv und sachlich. Danke.

    Steffen Heintsch
    Initiative Abmahnwahn-Dreipage

  2. avatar Piko Be sagt:

    Mögliche Antworten auf die Frage:

    1. Weil Musik, die von einem Plattenspieler analog abgetastet wird, tatsächlich nach Musik klingt – in jedem Falle besser als Mp3-files.
    Bei einem Mp3 handelt es sich lediglich um die Information darüber, dass diese Musik existiert, bzw darüber, dass eine Musik available ist, die in etwa so ähnlich wie dieses file klingt.

    1b daran anknüpfende Frage:
    Was machen wir mit der ganzen Musik, über die wir informiert werden, wenn wir diese Musik immer nur in der Informationsleiste ablegen und quasi im “Info-Status” belassen? Haben wir irgendwann verlernt, Musik als Genussmittel zu benutzen?

    2. Weil erst die Frage der Finanzierbarkeit von Musikaufnahmen / Alben für die Musiker und Komponisten geklärt werden muss, bevor wir uns darüber unterhalten, ob das Ergebnis für den Konsumenten am Ende gratis sein kann.
    Langfristig sehen wir das Format “Album” sonst in seiner Existenz bedroht.

    3. Wir sollten diese Frage ruhig einmal auf andere Bereiche des täglichen Konsums anwenden:
    “Warum soll ich noch für Schokolade bezahlen, wenn ich sie mir problemlos im Tengelmann rippen kann, ohne erwischt zu werden?”
    “Warum gibt es kein Recht auf Grundnahrungsmittel?”
    “Warum ist es normal, dass an Bahnhöfen und Autobahnraststätten für das Grundbedürfnis Pinkeln gehen zu können, mittlerweile abkassiert wird?”

    Herzliche Grüße,
    Piko Be

  3. avatar Chris sagt:

    >Die vielleicht Wichtigste: „Wie viel von dem Strafgeld erhält jetzt eigentlich der >Künstler?“

    Frag doch mal Jan Delay. Der hat offensichtlich einen ganzen Batzen Geld mit seinen Abmahnungen verdient, nachzulesen auf seiner Facebook-Seite.

  4. avatar Petrik Helrik sagt:

    Es geht hier um Abmahnungen gegen Filesharer. Hierzu möchte ich Anmerkungen machen. Wer sind die Leute die abmahnen in Deutschland? Im Video-Bereich sind es vornehmend kleinere oder auch mittlere Rechtehalter/Verwerter an Filmmaterial das privaten TV-Sendern dient und darüber in Videotheken angeboten wird auch als Kaufartikel. Es handelt sich hier überwiegend um B und C Ware, keine Topseller. Man sollte sich hier fragen was diese Rechte gekostet haben und in welchem Verhältnis die Summe steht zum Ertrag des bereits genannten Vertriebsweges. Und dieser Ertrag wieder zu der Gesamtsumme der Abmahnungen zu den einzelnen Werken. Ich will damit sagen das ich die Abmahnungen für eine nicht unerhebliche Einnahmequelle der benannten Videoverwerter halte. Der Abmahnkanzeleien sowieso die ja hauptsächlich/ausschließlich von diesem Gewerbe leben. Kann mir nicht vorstellen das diesen “Spezialisten” auch ernsthaftere juristische Probleme angedient werden. Die verteidigen nicht die freie Marktwirtschaft, nicht Recht und Gesetz sondern ihren eigenen Profit. Wie kommt man nun an die zu Abmahnenden? Hier wird regelrecht Downloadvolumen generiert über gewisse Internetseiten wie zB “www.bitreactor.to” die auf Torrentdateien verweisen zu der beschriebenen Videoware (sonst würde diesen Schrott kaum jemand wahrnehmen). Immer der gleichen Verwerter. Das wiederum sind zum Teil Firmen wie “EuroVideo” die zum Umfeld der Pro7/Sat1 Sendergruppe gehören. Diese wiederum hat intensive Geschäftsbeziehungen mit deutschen Kabelnetzbetreibern wie Kabel Deutschland und Unitymedia. Laut Aussagen in Internet-Foren werden gerade Kunden dieser Kabelnetzbetreiber überdurchschnittlich oft ermittelt und abgemahnt. So schließt sich der Kreis. In Ihrem Beitrag geht es ursächlich um Audiodateien. Als Beispiele werden Künstler genannt wie Kasper (wer zum Teufel ist das?) und der unsägliche M. Barth. Der ist leider in Deutschland eine Größe, sonst wohl nirgendwo. Also auch wieder “Werke” aus dem Bereich Trash. Festzustellen ist es sind nicht die großen Medienkonzerne die dies betreiben, es sind nicht internationale Blockbuster oder qualitativ hochwertige Produktionen die abgemahnt werden. Hier tobt sich gieriger hemmungsloser deutscher Mittelstand aus der das hiesige Justizsystem zu seiner Bereicherung missbraucht. Eine neue Form der Müllverwertung ausgeübt von inoffiziellen Müllmännern (Frauen sind mir bisher nicht aufgefallen).

  5. avatar Laura sagt:

    Ich glaube dieses Thema wird die Medien noch eine Weile beschäftigen. Viele Studien aus den USA zeigen allerdings, dass das Bezahlen für Musik dort mittlerweile funktioniert. Ich denke bei uns ist das auch nur noch eine Frage der Zeit.

  6. avatar gaehn sagt:

    Zum Bodi Bill Artikel…

    Ohje, habt ihr Euch zum Auftrag gemacht, als klandestines Propagandamedium der Plattenindustrie zu agieren? Bodi Bill kriegt von mir nicht die Tüte Mitleid, die der Artikel beschwört. Und die Grafik zur Armutsgrenze ist nicht mal ironisch, sondern gar zynisch. Ja, es ist ein zu lösendes Problem, dass Künstler für Ihre Arbeit bezahlt werden müssen. Ein Festhalten an “physikalischen” Verkäufen d.H. materiellen Gütern (CD’s etc.) als Ware die ein Künstler verkauft, ist soooooo alt, das es mich wundert, dass ihr immer noch in der Ecke auf die Tränendrüse drücken wollt. Zeigt doch mal Bodi Bills jährliche Gesamteinnahmen, oder warum macht ihr das nicht? Vielleicht weil jeder Hinterwäldler weiß, dass die Musiker ihre Haupteinnahmen über Konzerte machen? Warum gibt es Bands die Großteile ihrer Musik kostenlos zur Verfügung stellen? Weil sie von den Konzerten trotzdem ganz OK leben können.

    Ich finde es peinlich, wie ihr eine von jedem halbwegs informierten Menschen durchschaubare Meinungsmache betreibt. Sowohl mit dem Bodi Bill Artikel als auch mit den Filesharern. Es ist nunmal eine gesellschaftliche Realität, dass in der Altersgruppe von 12 bis 40 die MEHRZAHL der Leute schon einmal illegal Musik runtergeladen haben.

    Nun kann man mit angestaubten Ideen von Copyright und Abmahnung und Recht versuchen den sinkenden Kahn zu retten, allerdings sind sich seit vielen Jahren alle Seiten (ausser irgendwelche grauen Herren in der Musikindustrie) einig darüber, das es dazu zu spät ist. Die Musikindustrie hat ihre Chance verpasst und die Kohle an klügere Köpfe wie Apple verloren. Als nächstes wird die Filmindustrie das gleiche tun.

    Gesetze müssen irgendwie auch gesellschaftliche Realitäten reflektieren. Es macht einach keinen Sinn, einen großen Teil der deutschen Jugend in die illegalität zu verbannen.

    Von meiner Seite zu Eurer Seite daher ein fettgedrucktes “FAIL”. Und da sieht man mal wieder was passiert wenn sie öffentlich rechtliche Medien mit “Jugendthemen” beschäftigen – letzendlich muss doch alles auf bürgerlicher Linie sein, neue Ansätze können da nicht durch.

  7. avatar Piko Be sagt:

    @gaehn:

    Dein Standpunkt spiegelt schon eine mittlerweile weit verbreitete Meinung zu dem Thema wider. Es ist sicher mittlerweile auch tatsächlich so, das Musiker ihre Einnahmen eher durch Konzerte denn durch Plattenverkäufe erzielen, Plattenfirmen oft sogar an den Shows mitverdienen oder beteiligt sein wollen.

    Ein Einwand:

    Konzerte und Tonträger sind zwei paar Schuhe. Es ist Quatsch, ein Musikalbum gegen ein Livekonzert ins Rennen zu schicken. Eine Albumproduktion ist eine zeitintensive Arbeit. Warum sollte ein Musiker, der ein halbes Jahr in eine Platte investiert hat, das Album verschenken? Um Werbung für die Konzerte zu machen?
    Damit wird das Album zu einem Werbeprodukt degradiert.
    Eine Liveshow ist nämlich schon ein eigener Arbeitsprozess für sich, verbunden mit aufwendigen Vorbereitungen. So leicht geht die Rechnung “Album finanziert durch Konzert” da nicht auf.
    Nebenbei bemerkt darf auch nicht vergessen werden, das es Musiker gibt, die nicht gerne live auftreten.

    Mein persönlicher Standpunkt zu einer Konfliktlösung hier ist:

    Eine antikapitalistische Transformation in allen Sektoren der Produktion anstreben,
    nicht nur im Bereich der Kulturproduktion. Wenn das Motto “alles gratis” ausgerufen wird, dann aber auch konsequent auf alle Bereiche angewandt.
    Sprich: Bitte zahl in Zukunft auch nichts mehr für deine Grundnahrungsmittel
    im Tengelmann. Es kann nicht sein, dass lediglich der Wert von Musikalben abgeschafft wird, nicht aber der Wert von Möbeln oder von Autos. Kulturschaffende sind sonst de facto in der Tat die Benachteiligten. Die Logik mit den Konzerten zieht mitnichten.
    Da kann man nicht sagen – das eine ist legal, das andere illegal.
    Es ist lediglich sehr opportunistisch und einfach, sich Musik gratis zu ziehen.
    Die Arbeit ist damit aber noch lange nicht erledigt. Wir leben immer noch im Kapitalismus.

    Was wären denn weitere mögliche neue Ansätze?

  8. avatar Philip sagt:

    Hallo,
    ich bin da ziemlich anderer Auffassung als @gaehn. In einem Artikel auf meinem Blog zum Thema “Freie Kultur und Musik” ( http://freiekulturundmusik.wordpress.com/ ) habe ich versucht, die wichtigsten Aussagen aus den beiden Radiobeiträgen herauszufiltern. Meiner Meinung nach geht der Beitrag erfrischend kritisch mit dem Thema um. Auf Mitleid für Bodi Bill zielt der Beitrag meiner Meinung nach gar nicht ab und das wollen sie ja auch gar nicht damit erzeugen. Vielmehr geben sie eine spannende Einsicht in die ganzen Produktionskosten einer aufstrebenden Band ohne Major-Vertrag und kommen zu der Einsicht, dass die CD-Verkäufe ihre Kosten bei weitem nicht decken. Wenn sie nur auf Verkäufe setzen müssten, wären sie unter der Armutsgrenze. Diese etwas reißerische Rechnung zeigt meiner Meinung nach einfach nur ganz klar auf, was ja am Ende des zweiten Teils von “Warum soll ich noch für Musik bezahlen?” Masnick auch ganz klar macht: Die Einnahmen aus CD-Verkäufen werden weiter sinken und Musiker und auch Fans müssen umdenken. Dabei können solche Beiträge nur hilfreich sein für eine breitere Diskussion zu dem Thema.
    Ich ziehe aus dem on3-Beitrag eine klare Linie zu Lawrence Lessig Freier Kultur, der genau die angeprangerten Abmahnungen in seinem Buch schon thematisiert und sie als Gefahr für die Freie Kultur ansieht. Mehr dazu in meinem Artikel…
    Gruß,
    Philip

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